Samstag, 5. Februar 2011

Essen: MPU Stellen in Essen

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde bzw. die Führerscheinsstelle Zweifel an der Eignung eines Kraftfahrers hat müssen durch Erstellung eines Fahreignungsgutachten Zweifel an der Fahreignung ausgeräumt werden. Der Betroffene unterzieht sich als Antragsteller der medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Wichtiger Hinweis: Beratungen zur einer MPU Vorbereitung dürfen von den Begutachtungsstellen für Fahreignung nach den aktuellen Rechtslage nicht mehr durchgeführt werden.

TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel.: 0201 2698163

IBBK GmbH
Rolandstraße 7-9
45128 Essen
Tel.: 0201 2697747

TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
Steubenstraße 53
45138 Essen
Tel.: 0201 8301919



Begutachtungsstellen in Deutschland Eine gültige Übersicht über sämtliche akkreditierten und amtlich anerkannten MPU-Stellen in Deutschland kann bei der Bundesanstalt für Straßenwesen als zuständiger Akkreditierungsbehörde abgerufen werden. Die Gutachten dieser Stellen werden von allen Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland akzeptiert. Sie stehen untereinander im direkten Wettbewerb, der sich angesichts der geregelten Preise vor allem über Kundenempfehlungen und kundengerechte Bearbeitung abspielt. In Großstädten wie Hamburg, Köln, München, Stuttgart und Frankfurt am Main agieren zwischen vier und sechs Anbieter, in Berlin mehr als zehn. Derzeit sind 19 Organisationen akkreditiert, wobei verschiedene Anbieter in Firmenverbänden zusammenarbeiten. Hilfreiche Hinweise für eine kundenorientierte, fachkundige und menschliche Behandlung der betroffenen Antragsteller finden sich in den Erfahrungsberichten der einschlägigen MPU-Foren. Gesetzliche Grundlagen der MPU § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die Erteilung einer Fahrerlaubnis, § 3 StVG die Entziehung. Ein Bewerber für eine Fahrerlaubnis muss – neben anderen Anforderungen wie Mindestalter etc. – zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Geeignet ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen hat (§ 2 Abs. 4 StVG). Begründen Tatsachen (Verkehrsauffälligkeiten, körperliche oder geistige Mängel) Bedenken gegen die Eignung, kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung beigebracht wird (§ 2 Abs. 8 StVG). Ist jemand ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis kann das Recht aberkannt werden, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 1 StVG).Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ist durch § 6 StVG ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, die die Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Beurteilung der Eignung durch Gutachten und die Feststellung und Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde regeln. Diese Anforderungen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) detailliert in § 11 (Eignung), § 13 (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik) und § 14 (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel) beschrieben. Auf der Basis der Verordnung fordert die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU und legt die jeweilige Fragestellung für die Untersuchung fest. Die Auswahl der Begutachtungsstelle (siehe oben) erfolgt durch den Bewerber.Qelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisch-Psychologische_Untersuchung