Wenn die Fahrerlaubnisbehörde bzw. die Führerscheinsstelle Zweifel an der Eignung eines Kraftfahrers hat müssen durch Erstellung eines Fahreignungsgutachten Zweifel an der Fahreignung ausgeräumt werden. Der Betroffene unterzieht sich als Antragsteller der medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Wichtiger Hinweis: Beratungen zur einer MPU Vorbereitung dürfen von den Begutachtungsstellen für Fahreignung nach den aktuellen Rechtslage nicht mehr durchgeführt werden.
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